Trails Teilnahme- bedingungen

Trailrides – Teilnahmebedingungen

 

1.Allgemeines

Der Reitgast hat mit der Buchung eines Trailrides das Recht erhalten, die dem Reit-und Fahrbetrieb gehörenden Pferde, unter Aufsicht des Trailguides, zu reiten. Den Anweisungen des Trailguides ist dabei unbedingt Folge zu leisten. Der Reitgast ist in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen worden, dass der Umgang mit Pferden regelmäßig ein erhöhtes Risiko zur Folge hat, dass bei der Ausübung des Reitsports in Kauf genommen werden muss. Der Reitgast versichert, dass er über ausreichende reiterliche Kenntnisse verfügt um ein Pferd selbstständig zu führen/reiten und körperlich, wie gesundheitlich die dafür notwendigen Voraussetzungen kennt und erfüllt. Den Anweisungen des Trailguides ist unbedingt Folge zu leisten.

 

2.Haftungsbeschränkung

Im Hinblick auf Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die dem Reitgast durch das Pferd entstehen können, ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Reit- und Fahrbetrieb ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss erfasst alle Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Schadenersatzansprüche aus Verschuldens- und Gefährdungshaftung wegen arteigenen, tierischen, willkürlichen Verhaltens. Erfasst werden auch solche Ansprüche, welche sonst gegebenenfalls auf eine Krankenkasse oder einen Sozialversicherungsträger übergehen können.
Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, sowie bei Übernahme einer Garantie oder schuldhaft verursachten Körperschäden, ebenso wenig bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

 

3.Betriebshaftpflicht

Der Reit- und Fahrbetrieb verpflichtet sich zur Unterhaltung einer Betriebshaftpflichtversicherung. Gegenwärtig besteht eine solche Versicherung bei der Versicherungsgesellschaft Uelzener Allgemeine unter der Vertragsnummer 102 500 42.001.
Der Reitgast kann als mitversicherte Person aus dem Versicherungsvertrag keine Forderungen stellen. Er genießt lediglich denselben Versicherungsschutz wie der Reit-und Fahrbetrieb selbst. Im Falle eines Reitfehlers des Reitgastes kann die Versicherungsgesellschaft daher keine Regressforderungen gegen den Reitgast durchsetzen.

 

4.Leistungsumfang/ Kosten

 

Die Leistung gilt als erbracht nach einem ca. 2 Stunden langen Ausritt. Die Wahl der Strecke, deren Länge, das Tempo der Tiere und deren Zuteilung zu den Reitern obliegt alleinig dem Trailguide, der diese Entscheidung auf Basis des reiterlichen Könnens des Gastes, den Boden- und Witterungsverhältnissen trifft. Die Gebühr für den Ritt liegt bei Einzelpersonen bei 99,- €, paarweise bei 79,- € p.P und ist bei Buchung via Banküberweisung oder Paypal zu entrichten. Der Ritt gilt erst nach Geldeingang als gebucht. Bei kurzfristigen Terminen muss spät. vor Reitantritt die Teilnahmegebühr in bar / Paypal entrichtet werden.

 

5.Rücktritt

 

Bei einem Rücktritt mindestens 1 Woche vor Reitantritt werden die Gebühren in voller Höhe erstattet, bis zu 24 Stunden vor dem Ritt, können die Gebühren zu 90 % erstattet werden. Volle Erstattung erhält der Reitgast bei einem Ausfall wg. höherer Gewalt. ( extreme Wetter / Verletzung o.ä.) Termine die nicht, oder nicht rechtzeitig abgesagt werden, können nicht erstattet werden. Durch eine seitens des Reit- und Fahrbetriebes begründete Terminverschiebung oder den Ausfall eines Rittes, hat der Gastreiter keinen Regressanspruch, für Anreise o.ä. Erstattet werden nur die Gebühren. Der Reit- und Fahrbetrieb ist verpflichtet zum frühst möglichen Zeitpunkt über einen etwaigen Ausfall zu informieren.